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In § 46a des Strafgesetzbuches ist vorgesehen, dass ein Strafverfahren
auch durch einen "Täter-Opfer-Ausgleich" abgeschlossen werden
kann.
Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren zur außergerichtlichen
Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung, bei dem unparteiische Dritte vermittelnde
Hilfestellung leisten. Die Ausgleichsbeteiligten haben die Möglichkeit,
im Beisein einer Vermittlerin oder eines Vermittlers Ursachen, Hintergründe
und Folgen der Straftat zu besprechen und eine einvernehmliche Wiedergutmachungsregelung
auszuhandeln. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig und kostenlos.
Wann ist ein Ausgleich möglich?
- wenn die Täterin oder der Täter die Straftat gestanden hat
und zu einer Wiedergutmachung bereit ist
- wenn das Opfer mit einem TOA einverstanden ist
Welche
Chance bietet ein TOA für Opfer?
- persönliche Aussprache über das Geschehene
- Darlegung der Tatfolgen
- Ausgleich materieller Schäden durch rasche und unbürokratische
Wiedergutmachung
- Abbau von Verärgerung, Verunsicherung und Ängsten
Welche Chance bietet ein TOA für Täter?
- Einsicht in begangenes Unrecht und in die Auswirkungen des Fehlverhaltens
für das Opfer
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln durch
das Bemühen um Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung
- Ausgleich materieller Tatfolgen durch aktive Schadenswiedergutmachung
- Einstellung des Strafverfahrens oder Strafmilderung nach erfolgtem
Ausgleich
Welche
Ausgleichsleistungen sind möglich?
Beispielhaft können genannt werden:
- Gemeinsames Gespräch mit persönlicher Entschuldigung
- Schadensersatzleistungen
- Zahlung eines Schmerzensgeldes
- Geschenk für das Opfer als Geste der Wiedergutmachung
Wie wird der TOA in Wiesbaden durchgeführt?
In der "Arbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich" wirken
zusammen:
- auf Seiten des Opfers die WIESBADENER H!LFE
- auf Seiten des Täters die Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft
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