Täter-Opfer-Ausgleich
 

In § 46a des Strafgesetzbuches ist vorgesehen, dass ein Strafverfahren auch durch einen "Täter-Opfer-Ausgleich" abgeschlossen werden kann.


Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung, bei dem unparteiische Dritte vermittelnde Hilfestellung leisten. Die Ausgleichsbeteiligten haben die Möglichkeit, im Beisein einer Vermittlerin oder eines Vermittlers Ursachen, Hintergründe und Folgen der Straftat zu besprechen und eine einvernehmliche Wiedergutmachungsregelung auszuhandeln. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig und kostenlos.

Wann ist ein Ausgleich möglich?

  • wenn die Täterin oder der Täter die Straftat gestanden hat und zu einer Wiedergutmachung bereit ist
  • wenn das Opfer mit einem TOA einverstanden ist
Welche Chance bietet ein TOA für Opfer?
  • persönliche Aussprache über das Geschehene
  • Darlegung der Tatfolgen
  • Ausgleich materieller Schäden durch rasche und unbürokratische Wiedergutmachung
  • Abbau von Verärgerung, Verunsicherung und Ängsten
Welche Chance bietet ein TOA für Täter?
  • Einsicht in begangenes Unrecht und in die Auswirkungen des Fehlverhaltens für das Opfer
  • Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln durch das Bemühen um Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung
  • Ausgleich materieller Tatfolgen durch aktive Schadenswiedergutmachung
  • Einstellung des Strafverfahrens oder Strafmilderung nach erfolgtem Ausgleich
Welche Ausgleichsleistungen sind möglich?
Beispielhaft können genannt werden:
  • Gemeinsames Gespräch mit persönlicher Entschuldigung
  • Schadensersatzleistungen
  • Zahlung eines Schmerzensgeldes
  • Geschenk für das Opfer als Geste der Wiedergutmachung
Wie wird der TOA in Wiesbaden durchgeführt?
In der "Arbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich" wirken zusammen:

  • auf Seiten des Opfers die WIESBADENER H!LFE
  • auf Seiten des Täters die Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft