Fallbeispiel 3
 

Eine 50-jährige Frau war gegen Abend von ihrem Arbeitsplatz unterwegs nach Hause. An der Bushaltestelle wurde sie von vier Jugendlichen überfallen, die ihre Handtasche raubten. Da sie sich wehrte und versuchte, die Tasche festzuhalten, wurde sie zu Boden gerissen und erlitt erhebliche Verletzungen an beiden Armen. Sie erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, verwies die Frau an die WIESBADENER H!LFE. Ihm war die starke physische und psychische Beeinträchtigung der Geschädigten aufgefallen, weswegen sie Hilfe durch eine professionelle Opferberatung benötigte.

Als die Geschädigte bei der WIESBADENER H!LFE Kontakt zu einer Mitarbeiterin aufnahm, befand sie sich aufgrund ihrer gesamten persönlichen Situation in einem psychisch desolaten Zustand mit depressiven Phasen: Ihr drohte längere Arbeitsunfähigkeit infolge der Armverletzungen; zugleich war ihr Ehemann arbeitslos. Bei den ersten Gesprächen zeigte sich deutlich der hohe Grad der Traumatisierung. Das Opfer war nicht in der Lage, mit dem Schicksalsschlag aus eigener Kraft fertig zu werden. Gerne nahm die Frau die Unterstützung durch die Mitarbeiter der WIESBADENER H!LFE an. Schwerpunkt der Gespräche war, das erschütterte Selbstwertgefühl der Klientin wieder aufzubauen und mit ihr gemeinsam Ideen zu entwickeln, das Gefühl der Ohnmacht in Handlungsfähigkeit zu wandeln.

Weil die Täter nicht identifiziert werden konnten, wurde das Strafverfahren schließlich eingestellt. Diese Tatsache erlebte die Geschädigte als eine weitere persönliche Kränkung, die sie nur schwer verarbeiten konnte.