Von einer Straftat betroffen
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Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren, das in § 46 a des Strafgesetzbuches geregelt ist. Der Gesetzgeber möchte damit sowohl die Situation von Opfern von Straftaten als auch von Tätern, die sich ernsthaft um eine Schadenswiedergutmachung bemühen, verbessern.

Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass sich die Geschädigten und die Beschuldigten außerhalb eines Gerichtsverfahrens mit Hilfe von Vermittlern zu einigen versuchen. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig und kostenlos.

Im Täter-Opfer-Ausgleich kann eine für alle Beteiligten gerechte Übereinkunft erzielt werden. Eine zeitnahe Wiedergutmachung kann erfolgen, lange zivilrechtliche Verfahren können unter Umständen vermieden werden. Durch einen erfolgreichen TOA kann ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bzw. ein gerichtliches Strafverfahren abgeschlossen werden.

Wir bieten den Täter-Opfer-Ausgleich sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche an.

Wie verläuft ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Täter und Opfer werden getrennt zu Vorgesprächen eingeladen. In diesen vorbereitenden Einzelgesprächen erfolgt eine persönliche und umfassende Information über das Angebot, Inhalt und Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die subjektive Sichtweise und das emotionale Erleben der Tat, die entstandenen Folgen sowie Vorbehalte und Befürchtungen werden thematisiert. Vorstellungen zur Regelung des Konfliktes und die Bereitschaft, an einem Täter-Opfer-Ausgleich mitzuwirken, sowie an einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch werden geklärt.
Das gemeinsame Ausgleichsgespräch kann helfen, den Vorfall aufzuarbeiten, Ängste abzubauen, künftige Begegnungen zu erleichtern, sowie weiteren Konflikten vorzubeugen und Wiedergutmachungen zu vereinbaren. Es kann über Hintergründe der Tat und die daraus resultierenden Folgen gesprochen werden.

Ein gemeinsames Ausgleichsgespräch findet nur statt, wenn der/die Geschädigte dies wünscht und der/die Beschuldigte dazu bereit ist.

In der persönlichen Begegnung im Rahmen des Ausgleichsgespräches erfolgt eine umfassende Aufarbeitung der Tat und der Tatfolgen. Der/die Geschädigte hat die Möglichkeit, den Beschuldigten mit den Tatfolgen zu konfrontieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Der Täter hat die Möglichkeit sich in dem Gespräch mit seinem Verhalten auseinander zu setzen und Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Darüber hinaus wird der Aspekt der materiellen Schadenswiedergutmachung behandelt. Bei Einigung der Betroffenen über die Höhe des Schadens werden Möglichkeiten erörtert, wie dieser behoben werden kann.

Ergebnisse eines erfolgreichen TOA können zum Beispiel sein:

  • Der Geschädigte hat die Gelegenheit dem Beschuldigten die Tatfolgen (körperlich und seelische Verletzungen, Ärger und Ängste) vor Augen zu führen.
  • Der Beschuldigte hat Gelegenheit, sich mit der Tat und deren Folgen auseinander zu setzen. Er kann Verantwortung für sein Verhalten übernehmen.
  • Eine aufrichtige Entschuldigung des Beschuldigten beim Geschädigten
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Zahlung eines Schmerzensgeldes
  • Eine Regelung des zukünftigen Umgangs miteinander

In der Regel weisen die Staatsanwaltschaft, die Amtsanwaltschaft oder das Gericht der Wiesbadener Hilfe geeignete Fälle zu. Jedoch können die Beteiligten auch selbst einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.

Rechtsgrundlagen

TOA im Jugendstrafrecht

Die gesetzlichen Grundlagen sind im §§ 10, 15, 45, 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. §§ 45, 47 JGG in Verbindung mit § 153 StPO, die ein Absehen von der Strafverfolgung beziehungsweise eine Einstellung des Verfahrens regeln. Die Voraussetzungen dafür sind durch einen erfolgreich durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne einer erzieherischen Maßnahme gegeben.

TOA im Erwachsenenstrafrecht

§ 46a Strafgesetzbuch (StGB)
§ 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO)
§ 155a StPO

Voraussetzungen für einen TOA

  • der/die Beschuldigte räumt die Straftat ein und übernimmt Verantwortung für sein Fehlverhalten
  • der/die Geschädigte ist mit einer Teilnahme an dem Verfahren einverstanden
Kontakt

Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V.
Marktstraße 32
65183 Wiesbaden

Tel.: (0611) 3 08 23 24
Tel.: (0611) 3 08 23 25
Fax: (0611) 3 08 23 26
Mail: info_at_wiesbadener-hilfe.de

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